Wahltherapeutin
Urlaub: 23.12.24 - 7.1.25
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ärztliche Verordnung
Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung zur Physiotherapie. Diese erhalten Sie von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt.
Von einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn die physiotherapeutische Leistung ausschließlich der Prävention dient und Sie gesund sind.
Verrechnung der Behandlungskosten
Als Wahlphysiotherapeutin habe ich keinen Vertrag mit einem Krankenversicherungsträger.
Die Kosten für die Therapie werden am Ende jeder einzelnen Therapieeinheit in bar beglichen.
Chefärztliche Genehmigung
Ihre Krankenkasse übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Dafür benötigen Sie eine chefärztliche Bewilligung Ihrer Verordnung (vor Behandlungsbeginn). Damit bewilligt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten nach erfolgter Durchführung der Behandlung.
Befunde
Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Bitte bringen Sie beim ersten Termin alle relevanten Befunde mit.
- persönliche, individuelle Behandlung
- behandlungsbezogene Administration, Terminvergabe
- Vor- und Nachbereitung
- Dokumentation und 10-jährige Aufbewahrung
- bei Bedarf: Verfassen von Befunden für behandelnde ÄrztInnen, Versicherungsträger, o.ä.
Verschwiegenheit
Alle Informationen, die ich von Ihnen erhalte, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Ohne Ihr Einverständnis dürfen diese Informationen an keine andere Person weitergegeben werden.
Dokumentation
Ich bin zur Dokumentation verpflichtet. Diese muss 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Auf Verlangen können Sie Einsicht nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten.
Zahlungsmodus
Die Bezahlung erfolgt nach jeder einzelnen Therapieeinheit in bar.
Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung
Als Physiotherapeutin verstehe ich mich als Begleiterin auf Ihrem ganz persönlichen Weg. Im Rahmen der Erstbegutachtung werden Behandlungsziel und -maßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt eine gute Zusammenarbeit voraus.
Behandlungstermin absage
Können Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, diesen unverzüglich – spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin – abzusagen. Andernfalls behalte ich mir das Recht vor, einen Teilbetrag in Rechnung zu stellen.
Ende einer Behandlung
Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue (falls sie eine teilweise Rückerstattung wünschen auch chefärztlich bewilligte) ärztliche Verordnung. Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen zwischen Ihnen und mir. Es steht jedoch Ihnen und auch mir jederzeit frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Dies erfolgt, wenn die Behandlung nicht zum gewünschten Erfolg führt oder die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheint.